NRW - 22.12.11
Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus
Das Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus umfasst acht Punkte:
Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus
Das Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus umfasst acht Punkte:
- Alle Straftaten von Rechtsextremisten statistisch erfassen
Alle Straftaten von Rechtsextremisten sollen in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen werden. Dies gilt für eine Volksverhetzung gleichermaßen wie für einen Ladendiebstahl. NRW will dazu eine Initiative in der Innenministerkonferenz starten. Bislang werden Straftaten Rechtsextremisten nur dann zugeordnet, wenn sie politisch motiviert sind. Über ihre allgemeinkriminellen Taten gibt es bisher keine Übersicht. - Polizei personell und organisatorisch verstärken
Im Landeskriminalamt NRW wird ein Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus eingerichtet, das alle relevanten Informationen zusammenführt und bewertet. In besonderen Fällen übernimmt das Kompetenzzentrum zentral die Ermittlungen. In den vier Polizeibehörden Dortmund, Aachen, Wuppertal und Köln, wo es Brennpunkte rechtsmotivierter Kriminalität gibt, werden Sonderkommissionen eingerichtet. Dazu werden insgesamt 35 zusätzliche Ermittlerinnen und Ermittler bereit gestellt. - Rechtsextremisten aus der Anonymität herausholen
Alle Personen der rechtsextremistischen Szene sollen konsequent aus der Anonymität geholt werden. Deshalb beschaffen die Sicherheitsbehörden zukünftig mehr Informationen über gewaltbereite Personen anstatt lediglich die Organisation im Blick zu haben. - Kontrolldruck auf die rechtsextremistische Szene steigern
Die Polizei wird Szene - Treffpunkte und Rechtsextremisten kontrollieren, wann immer sich eine rechtliche Möglichkeit dazu bietet. - Ermittlungsdruck auf rechtsextremistische Straftäter erhöhen
Polizei und Staatsanwaltschaften werden den Ermittlungsdruck auf Täter der rechtsextremistischen Szene maximal erhöhen. Der Polizeiliche Staatsschutz wird alle Straftaten - also auch allgemeinkriminelle - von gewaltbereiten Rechtsextremisten täterbezogen bearbeiten. - Keine legalen Waffen für Rechtsextremisten
Rechtsextremisten sollen keine legalen Schusswaffen besitzen dürfen. Bisher gibt es keine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzämtern, um Erkenntnisse über die Verfassungsfeindlichkeit des Antragstellers einer waffenrechtlichen Erlaubnis erlangen zu können. Nach dem Waffengesetz gelten Antragsteller wie Waffenbesitzer als unzuverlässig, wenn sie Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgen oder unterstützen. - Vorbeugung und Aufklärung verstärken
Kinder und Jugendliche sollen davor bewahrt werden, in die rechtsextremistische Szene abzurutschen. Daher wird das Bildungsangebot zum Thema Rechtsextremismus für Lehrkräfte verstärkt und die Aufklärungsangebote für Jugendinitiativen, Kirchen, Sportvereine sowie für Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten ausgebaut. Die Vernetzung aller relevanten Partner auf kommunaler Ebene wird gefördert. - Aussteigerprogramm ausbauen
Die Angebote zum Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene werden nochmals intensiviert. Dazu wird das Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten ausgeweitet und mehr Aussteigerbetreuer eingesetzt. Szeneangehörige werden zukünftig auch direkt angesprochen, um sie für einen Ausstieg zu gewinnen.
Quelle: Innenministerium NRW, 22.12.11