Dortmund - 30.01.12
Anklage gegen Nazischläger

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat wegen eines mutmaßlich fremdenfeindlich motivierten Körperverletzungsdelikts vom 26.11.2011 gegen vier Dortmunder im Alter von 19 – 25 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung die öffentliche Klage erhoben.

Alle vier Angeschuldigten werden mit der sog. „Skinheadfront Dorstfeld“ in Verbindung gebracht und stehen in Verdacht, auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt nach einer verbalen Auseinandersetzung auf zwei türkischstämmige Jugendliche eingeschlagen und eingetreten zu haben. Eine 21 Jahre alte Dortmunderin, die sich auf Zeugenaufrufe nachträglich bei der Polizei gemeldet hatte, soll zudem als „Vaterlandsverräterin“ tituliert und bespuckt, ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes soll als „dreckiger Jude“ beschimpft worden sein.

Seit Dezember in Untersuchungshaft

Zwei der Angeschuldigten befinden sich seit Anfang Dezember in Untersuchungshaft. Die Anklage liegt seit der vergangenen Woche wegen des Umfangs der zu erwartenden Beweisaufnahme der Jugendkammer des Landgerichts Dortmund zur Entscheidung vor. Gegen einen der Angeschuldigten, einen 19 Jahre alten Dortmunder, standen nämlich seit September bzw. Oktober 2011 noch drei weitere Anklagen wegen Körperverletzung zur Entscheidung an, die vorbehaltlich der Entscheidung des Landgerichts gemeinsam mit dem Fall vom November 2011 zur Verhandlung kommen könnten:

Der Tatverdächtige soll im Dezember 2010 gemeinsam mit dem zweiten 19jährigen Angeschuldigten einen aus Tunesien stammenden Zeugen in das Gesicht und gegen den Körper getreten haben. Im März 2011 soll es nach einem Platzverweis wegen Ruhestörung zu Faustschlägen gegen Polizeibeamte gekommen sein. Und schließlich soll er im Januar 2011 anlässlich einer in Wuppertal stattfindenden Demonstration des rechten politischen Spektrums Gegendemonstranten mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern beworfen haben. Auch hier soll eine am Boden liegende Person mehrmals gegen den Kopf getreten worden sein.

Das Landgericht wird nun zu entscheiden haben, ob es alle Verfahren miteinander verbindet und die Anklagen zur Verhandlung zulässt. Die Untersuchungshaft gegen die beiden Hauptbeschuldigten dauert einstweilen fort.

 Quelle: Staatsanwaltschaft Dortmund - Pressestelle, 30.01.12